Vergleichsrechner Gesetzliche Krankenkasse
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Krankenkasse. Schnell, Flexibel, Unabhängig!
Der Vergleichsrechner zur Gesetzlichen Krankenkasse
Seit dem 1. Januar 2009 haben alle
gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 %
des Bruttoeinkommens. Durch das beschlossene Konjunkturpaket der
Regierung wurde dieser Satz zum 1. Juli 2009 wieder auf 14,9 %
reduziert. Das bedeutet dass bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse
auf die Beitragshöhe nicht mehr geachtet werden muss. Trotzdem
bieten die einzelnen Krankenkassen interessante Modelle und Wahltarife
an. Krankenkassen die effizient wirtschaften können ab diesem
Jahr bis zu einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen wieder an
ihre Mitglieder ausschütten. Genau so ist es möglich
bei schlechter Lage einer Krankenkasse, dieses Prozent von den
Mitgliedern nachzufordern.
Grundsätzlich bieten alle gesetzlichen Krankenkassen bis zu 95
% die gleichen Leistungen den Versicherten an. Für die
Versicherten bedeutet das, dass die gesetzliche Krankenkasse stets alle
ärztlichen Behandlungen und Therapiemethoden bezahlt, die aus
medizinischer Sicht notwendig und auch wirtschaftlich sind. Die
Kostenübernahme für ambulante Operationen, Vorsorge-
oder Rehabilitationskuren und alternativen Heilmethoden wie Akupunktur
oder Hömopathie unterscheiden sich allerdings von Krankenkasse
zu Krankenkasse manchmal ganz gewaltig. Auch die Kosten für
zusätzliche Impfungen werden nicht von jeder Krankenkasse in
vollem Umfang übernommen.
Die zu leistenden Zuzahlungen für Medikamente, Verbandsmittel,
Krankenhaus und Zahnersatz sind bei den gesetzlichen Krankenkassen auch
gesetzlich geregelt und diese Kosten sind somit bei allen Krankenkassen
gleich. Für viele sehr wichtig ist aber auch die
persönliche Erreichbarkeit der Mitarbeiter der Krankenkasse,
so dass nicht alles immer nur per Post oder Telefon geklärt
werden muss. Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind genau
im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festgehalten.
