Vergleichsrechner Rechtschutzversicherung
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Der Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung
Wie oft wird wegen der hohen
Anwalts- und Gerichtskosten auf eine Klage verzichtet! Das muss nicht
sein, wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen worden ist. Denn
wer ohne ein Kostenrisiko klagen kann, setzt seine Ansprüche
oftmals leichter durch.
Es kann jederzeit anwaltlicher Rat eingeholt werden, ohne das Kosten
entstehen und so die rechtlichen Interessen vertreten lassen. Probleme
mit Mietern, ungerechtfertigte Kündigungen, Ärger mit
dem Finanzamt oder auch ein Unfall, es gibt viele Probleme die sich
ohne einen Anwalt nicht zu klären sind. Die Kosten
für einen Rechtsstreit sind im Vorhinein fast nie genau
kalkulierbar. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die
Kosten für den Rechtsanwalt, notwendige Gutachterkosten,
Auslagen für Zeugen und anderes.
Mit einer Rechtsschutzversicherung können sämtliche
privaten Bereiche abgesichert werden, aber auch Belange des
Steuerrechts, Familienrechts, Unterhalt- und Erbschaftsangelegenheiten.
Egal ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, eine
Rechtsschutzversicherung wird immer gebraucht wenn auf das Kostenrisko
so gering wie möglich bei Streitfällen jeglicher Art
gehalten werden soll.
Sie tritt auch für Kosten ein, wenn Klagen wegen Urlaubs-,
Lohn- oder Gehaltsansprüchen notwendig werden. Auch Kinder bis
zum vollendeten 27. Lebensjahr genießen den Rechtsschutz,
wenn der Versicherungsvertrag dementsprechend abgeschlossen wurde.
Innerhalb der Mitgliedsländer der EU besteht freie Wahl des
Rechtsanwaltes der eingeschalten werden muss. Es werden die
Anwaltskosten der gültigen Gebührenordnung
für Rechtsanwälte in vollem Umfang
übernommen. Meist wird eine Wartefrist von 3 Monaten in den
Verträgen vorhanden sein, bis Leistungen aus der
Rechtsschutzversicherung gezahlt werden. Im Allgemeinen wird bei
vorsätzlichen, grob fahrlässigen Straftaten wie
Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug der
Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung nicht greifen. Auch
bei Strafanzeigen werden die Folgekosten nicht durch die
Rechtsschutzversicherung getragen.
